Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die Geschäftsbedingungen der Holzfuss Travel Marketing GmbH, folgend HTM GmbH genannt, gelten für Verträge über die vermittelte Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.


2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Holzfuss Travel Marketing GmbH zustande.

2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde, vermittelt durch die HTM GmbH. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der HTM GmbH bzw. dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

2.3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

2.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.


3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Die HTM GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der HTM GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.

3.4. Die Preise können von der HTM GmbH ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

3.5. Rechnungen der HTM GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind 30 Tage vor Anreise ohne Abzug zahlbar. Die HTM GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die HTM GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der HTM GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6. Die HTM GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.

3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.


4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel, vermittelt von der HTM GmbH, geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2. Sofern zwischen der HTM GmbH und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche der HTM GmbH oder des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Rücktrittsrecht schriftlich gegenüber der HTM GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der HTM GmbH oder eine von ihm nicht zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4. Änderungen des Termins, der Unterkunft oder der Person des Reisenden gelten als Umbuchung und können nur bei entsprechender Verfügbarkeit bestätigt werden. Die HTM GmbH behält sich vor, pauschal EURO 25,00 pro Umbuchung für entstandene Aufwendungen (z.B. Namensänderung) zu erheben.

4.5. Folgende Rücktrittsgebühren werden pauschal fällig:
bis 42 Tage vor Anreise:   kostenlos
41 Tage bis 30 Tage vor Anreise:   20% Stornogebühr
29 Tage bis 21 Tage vor Anreise:   30% Stornogebühr
20 Tage bis 14 Tage vor Anreise:   50% Stornogebühr
13 Tage bis 7 Tage vor Anreise:   70% Stornogebühr
6 Tage bis 3 Tage vor Anreise:   90% Stornogebühr
2 Tage bis Anreise:   100 % Stornogebühr

5. Rücktritt des Hotels bzw. der HTM GmbH / Berlin

5.1.Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der HTM GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der HTM GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die HTM GmbHebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist die HTM GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B. wenn
-höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
-Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (Person des Kunden, Zweck der Anmietung usw.) gebucht wurden,
-das Hotel begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
-bei Überbuchung des Hotels ein Verstoß gegen Pkt.1.2. (Geltungsbereich) vorliegt.

5.4. Die HTM GmbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5. Bei berechtigtem Rücktritt der HTM GmbH bzw. des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.


6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmerkategorien.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


7. Haftung der HTM GmbH bzw. des Hotels

7.1.Die HTM GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der HTM GmbH bzw. des vermittelten Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungsträger auftreten, so wird die HTM GmbH bzw. der vermittelte Leistungsträger bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Der Gast benutzt Freizeiteinrichtungen des Hotels wie Saunen und Fitness­räume auf eigene Gefahr. Für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet das Hotel nicht.

7.3. Es gelten immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gebuchten Hotels.


8. Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2. Der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung wird empfohlen.

8.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels.

8.4. Zahlungsort ist Sitz der HTM GmbH.

8.5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

8.6. Es gilt deutsches Recht.

8.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8.8. Die Holzfuss Travel Marketing GmbH ist Mittler. Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen jederzeit und gerne unter:
Tel. +49-30-497 66 712 zur Verfügung.